
Bezüglich der Bereitstellung von Unternehmensnachrichtendiensten, die alphanumerische Codes ("Alias") als Absender ("Code") enthalten
Die vorliegende Verhaltensrichtlinie wird gemäß Artikel 5, Absatz 4, der Beschlusses der Kommunikationsaufsichtsbehörde (AGCom) 42/13/CIR 'Regeln zur Experimentierung von alphanumerischen Indikatoren zur Identifizierung des Anrufers in SMS/MMS, die für unternehmensbezogene Messaging-Dienste verwendet werden' erstellt und zielt darauf ab, die Schaffung, Zuweisung und Nutzung von Aliasen im Rahmen von unternehmensbezogenen Messaging-Diensten zu regeln sowie die Regeln zum Schutz der Nutzer dieser Dienste festzulegen.
Messaging-Dienste werden von einem autorisierten Anbieter gemäß der Beschluss zugunsten eines Kunden/Unternehmens, sei es eine natürliche oder juristische Person, bereitgestellt, die mit ihren Endkunden über SMS- oder MMS-Nachrichten kommunizieren möchte, um Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, Serviceinformationen bereitzustellen oder Antworten auf gesendete Nachrichten zu verlangen.
Messaging-Dienste, die das Senden einer Nachricht an Endkunden beinhalten, werden allgemein als Messaging-Dienste des Typs 'MT' (Mobile-Terminated) bezeichnet, während Dienste, die eine Antwort von Endkunden erfordern, als Messaging-Dienste des Typs 'MO' (Mobile Originated) bezeichnet werden. MT-Dienste können Aliase als Alternative zur Anruferkennung (CLI) verwenden. Diese Verhaltensrichtlinie befasst sich ausschließlich mit unternehmensbezogenen Messaging-Diensten durch die Nutzung von Aliasen.
Die Verhaltensrichtlinie zielt darauf ab, die korrekte Entwicklung von unternehmensbezogenen Messaging-Diensten sicherzustellen, die Rechte von Kunden/Unternehmen und Endkunden zu respektieren und einen fairen Wettbewerb unter den Akteuren des Sektors zu fördern. Anbieter verpflichten sich, die besten Praktiken anzuwenden, um die korrekte Nutzung von Aliasen durch Kunden/Unternehmen zu gewährleisten.
Aliase bestehen aus alphanumerischen Zeichenketten mit einer maximalen Länge von 11 Zeichen, wie im Anhang A der Verhaltensrichtlinie spezifiziert.
Die Zuweisung von Aliasen folgt den Markenrechten. Konima.it stellt sicher, dass nur rechtmäßige Rechteinhaber einen Alias nutzen können, durch Authentifizierungsverfahren und vertragliche Klauseln, die Kunden/Unternehmen zur Erklärung der rechtmäßigen Nutzung von Aliasen verpflichten.
Die Nutzung generischer Aliase ist zulässig, wenn die Identität des Unternehmens im Nachrichtentext klar angegeben ist, gemäß den Bestimmungen der Beschluss.
Diese Aliase sind ausschließlich für öffentliche Einrichtungen oder Institutionen reserviert.
Vor der Nutzung müssen Aliase in eine von AGCom verwaltete Datenbank geladen werden, mit detaillierten Informationen über den Kunden/Unternehmen, einschließlich Name, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer und einer einzigen Kontaktinformation wie Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail.
Aliase können nur von Kunden/Unternehmen mit aktiven Verträgen bei Konima.it und den zugeordneten E.164-Nummern genutzt werden, sicherstellend, dass jeder Kunde/Unternehmen eine eindeutige Nummer hat.
Ein Alias wird nicht mehr aktiv, wenn der Vertrag endet oder auf explizite Anfrage des Kunden/Unternehmens, mit einer schnellen Aktualisierung des Alias-Systems innerhalb von 24 Stunden.
Endkunden können unerwünschte oder irreführende Nachrichten an ihren Provider melden, der über die AGCom-Datenbank detaillierte Informationen über den Absender liefert, wie Firmenname, verwendeter Alias und Kontaktdaten des Kunden/Unternehmens.
Konima.it behält sich das Recht vor, diese Verhaltensrichtlinie zu aktualisieren, um den Schutz der Rechte zu verbessern und den Marktanforderungen gerecht zu werden, im Einklang mit der Entwicklung der unternehmensbezogenen Messaging-Dienste und der entsprechenden Regelung.
Aktualisierte Version Februar 2025